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Grundlegendes zum Entwurf des ICANN-Bewerberhandbuchs: Was ist neu in Runde zwei?

Am 30. Mai 2025 veröffentlichte die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) den Entwurf des Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook, AGB) für die zweite Runde ihres neuen gTLD-Programms zur öffentlichen Stellungnahme. Die Veröffentlichung markiert einen bedeutenden Meilenstein, da sie den Höhepunkt von mehr als 10 Jahren Studien, Debatten und politischer Arbeit der ICANN-Community darstellt und eine Grundlage für die nächste Runde schafft.

Was ist das Bewerberhandbuch?

Der AGB-Entwurf ist ein 395 Seiten umfassendes Handbuch für die zweite Runde des neuen gTLD-Programms, das folgende Themen behandelt:

  • Wer kann eine generische Top-Level-Domain (gTLD) beantragen
  • Finanzielle Qualifikation
  • Gebühren
  • Anforderungen nach gTLD-Typ, d. h. Standard- oder offene TLDs, Community-basierte TLDs und .BRANDs
  • Einspruch- und Konfliktverfahren
  • Rechtsschutzmechanismen
  • Bewertungskriterien für Bewerber und Bewerbungen
  • Auktionsverfahren (falls erforderlich)
  • Der Vertrag, den erfolgreiche Bewerber mit ICANN abschließen müssen
  • Zeitpläne für die Delegierung
  • Laufende betriebliche, technische und Compliance-Verpflichtungen.

Das AGB ist umfassend und enthält viele Erkenntnisse aus der ersten Runde des neuen gTLD-Programms.

Was ist neu in Runde zwei?

Für diejenigen, die erwägen, sich in der zweiten Runde um eine .BRAND-TLD zu bewerben: Es gibt einige wesentliche Unterschiede zwischen dem AGB der ersten und der zweiten Runde, die ich im Folgenden zusammenfasse.

1. Gebühren und mögliche Rückerstattungen

Die Grundgebühr für die Bewerbung beträgt jetzt 227.000 US-Dollar pro gTLD-Antrag – gegenüber 185.000 US-Dollar in Runde eins – mit einer zusätzlichen Bewertungsgebühr von 500 US-Dollar pro Bewerbung für eine .BRAND-TLD. Diese Gebühren können im Zuge öffentlicher Stellungnahmen noch geändert werden, jedoch basiert die derzeitige Gebührenstruktur auf einer kostendeckenden Finanzmodellierung, die von 1.000 gTLD-Bewerbungen in der zweiten Runde ausgeht. (In der ersten Runde erhielt die ICANN 1.930 Bewerbungen für 1.409 unterschiedliche Strings).

Rückerstattungen sind möglich, aber nur unter bestimmten Umständen. Die meisten Rückerstattungen erfolgen zudem nur anteilig und hängen vom Zeitpunkt des Rückerstattungsszenarios ab. Wenn etwa ein Antragsteller beschließt, seine Bewerbung zwischen dem Eingang der gTLD-Bewertungsgebühr bei der ICANN und 10 Tagen nach dem Zeitpunkt der String-Bestätigung zurückzuziehen, hat er Anspruch auf eine Rückerstattung von 65 % der bezahlten gTLD-Bewertungsgebühr. Bei späteren Zurücknahmen reduziert sich der Betrag der berechtigten Rückerstattungen auf 35 % und 20 %. Auch hierbei kommt es auf die Phase des Bewertungsprozesses an, in dem der Bewerber seine Bewerbung zurückzieht.

2. Anforderungen an Strings und Alternativ-Strings

In der nachstehenden Tabelle sind die Anforderungen aufgeführt, die ein gTLD-String erfüllen muss, um in Betracht gezogen zu werden, je nachdem, ob es sich um ASCII-gTLDs (lateinische Schriftzeichen) oder um internationalisierte Domainnamen-gTLDs (IDN oder nicht-lateinische Schriftzeichen, z. B. Arabisch, Chinesisch oder Japanisch) handelt.

SkripttypZeichenlängeEnthält Buchstaben A–ZEnthält
Zahlen
Enthält BindestricheEnthält Sonder-zeichen
(&, #, @ usw.)
ASCII3–63 ZeichenJaNeinNeinNein
IDN3–63 Zeichenn. z.Ja, aber der String darf nicht nur aus Zahlen bestehenJa, kann aber nicht als erstes oder letztes Zeichen des Strings erscheinenNein


Bei ASCII- sowie bei IDN-Strings lehnt ICANN Bewerbungen für gesperrte Namen ab (d. h. Namen, die von Dritten nicht registriert werden können), Bewerbungen für reservierte Namen können jedoch ausnahmsweise zugelassen werden. Für Strings, die einen geografischen Namen darstellen, gelten zusätzliche Anforderungen. Darüber hinaus müssen .BRAND-Strings markenrechtlich geschützt sein und dürfen keine generischen Strings wie .FURNITURE, .SHOE, .TREE usw. sein.

Neu ist in der zweiten Runde die Option für alle Antragsteller, einen Alternativ-String als Bestandteil des ursprünglichen Antrags einzureichen, um Konfliktfälle zu vermeiden, bevor die Liste der beantragten Strings endgültig feststeht. Ab dem Tag der Bekanntgabe haben die Bewerber 14 Tage Zeit – die so genannte Ersetzungsfrist – um ICANN mitzuteilen, ob sie ihren Ersatz-String (vorausgesetzt, er ist nicht identisch mit dem beantragten String oder dem Ersatz-String eines anderen Bewerbers) anstelle des ursprünglichen Strings verwenden möchten. Wichtig ist: Diejenigen, die sich für die Verwendung eines Ersatz-Strings entscheiden, haben nicht mehr die Option, die Registrierung des ursprünglichen Strings zu beantragen. Zu einem späteren Zeitpunkt des Bewerbungsprozesses können sie jedoch immer noch in eine Konfliktgruppe platziert werden.

3. Losverfahren zur Priorisierung

In der zweiten Runde findet ein Losverfahren zur Priorisierung statt, bei dem jedem Bewerber eine Priorisierungsnummer zugewiesen wird, um sicherzustellen, dass jede Bewerbung die gleiche Chance hat, weiterzukommen. Das Losverfahren zur Priorisierung der ersten Runde war nicht Bestandteil des AGB und wurde deshalb eingeführt, weil die ICANN mehr Bewerbungen als erwartet erhielt. Das Losverfahren zur Priorisierung ist eine Live-Veranstaltung, bei der für jede eingereichte Bewerbung ein physisches Papierticket manuell aus dem Teilnehmerpool gezogen und ihr eine Priorisierungsnummer zugewiesen wird. Die Teilnahme ist optional und kostenpflichtig.

Die Teilnehmer werden in Gruppen von 500 nach dem Zufallsprinzip ausgelost, bis alle Bewerbungen eine Priorisierungsnummer erhalten haben. IDN-Bewerbungen werden priorisiert. Nach dem Losverfahren zur Priorisierung erhalten alle nicht eingereichten Bewerbungen nach dem gleichen Verfahren eine Priorisierungsnummer.

Die Priorisierungsnummern bestimmen die allgemeine Reihenfolge der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen und der Ausführung von Registry-Vereinbarungen mit der ICANN. Nach der Zuweisung ändert sich die Priorisierungsnummer einer Bewerbung nicht. Sie kann auch nicht zwischen Bewerbern oder Bewerbungen übertragen werden.

4. Änderungsantrag für Brand-Strings

Ein Antrag auf Änderung von Brand-Strings gibt Bewerbern für .BRAND-TLDs die Möglichkeit, den String, für den sie sich ursprünglich beworben haben, zu ändern, um Konfliktlösungsverfahren zu vermeiden. Diese Anträge können innerhalb von 30 Tagen im Anschluss an folgende Fälle eingereicht werden:

  • Die Bildung von Konfliktgruppen nach Prüfung auf Ähnlichkeit der Strings oder
  • Die Veröffentlichung eines Expertengutachtens mit Ähnlichkeitseinwand oder
  • Berufungsgutachten bezüglich der Bewerbung, die Gegenstand des Änderungsantrags für Brand-Strings ist.

Die Änderung muss ein oder mehrere Wörter zum beantragten String hinzufügen, wobei das zusätzliche Wort oder die zusätzlichen Wörter folgende Bedingungen erfüllen müssen:

  • Sie müssen zum ursprünglichen String hinzugefügt werden
  • Sie müssen in der Beschreibung der Waren und Dienstleistungen in der Markeneintragung des Antragstellers oder in einem gleichwertigen Dokument in der Gerichtsbarkeit des Antragstellers enthalten sein, das vom Antragsteller zur Unterstützung seines Antrags auf eine .BRAND-TLD eingereicht wurde
  • Es darf sich nicht um eine Übersetzung von Wörtern handeln, die in der Markeneintragung enthalten sind.

Der neue String darf zudem keine Konfliktgruppe schaffen oder erweitern. Wenn der neue String die Bewertung besteht, gilt für die Bewerbung eine zusätzliche Frist für Einsprüche, Kommentare zur Bewerbung und Benachrichtigungen zu Singular- oder Pluralversionen.

5. Keine privaten Auktionen

In der ersten Runde vermuteten viele, dass es Bewerber gab, die sich gezielt um eine gTLD beworben hatten, in der Hoffnung, mit mehreren Mitbewerbern um denselben String in Konkurrenz zu geraten, um dann aufgekauft zu werden und allein durch die Antragstellung Gewinn zu machen. In der zweiten Runde sind alle Formen der privaten Konfliktlösung – einschließlich privater Auktionen und Joint Ventures nach der Antragstellung – verboten. Antragstellern für Strings einer Konfliktgruppe ist es strengstens untersagt, direkt oder indirekt mit anderen Bewerbern zu kommunizieren und Informationen über ihre Anträge für strittige Strings an andere Antragsteller weiterzugeben. Im AGB sind der Zeitpunkt und die Dauer dieses Verbots sowie die begrenzten Ausnahmen genau festgelegt. Die ICANN kann gegen Bewerber vorgehen, die gegen diese Regeln verstoßen. Zu den Sanktionen gehört unter anderem der Ausschluss von künftigen Runden des neuen gTLD-Programms.

Wie geht es weiter?

Nach Ablauf der öffentlichen Kommentierungsfrist im Juli 2025 wird die ICANN die Kommentare bis Ende August in einem Bericht zusammenfassen, der dann öffentlich zugänglich gemacht und dem Subsequent Procedures Implementation Review Team (IRT), der Arbeitsgruppe, die für die Erstellung des AGB verantwortlich ist, zur Verfügung gestellt wird. Das IRT wird die Kommentare prüfen, über etwaige Änderungen entscheiden und die Prüfung und endgültige Genehmigung des AGB durch den ICANN-Vorstand beantragen. Damit das Bewerbungsfenster im April 2026 geöffnet werden kann, muss die endgültige Version des AGB bis spätestens 31. Dezember 2025 genehmigt und öffentlich zugänglich sein.

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