Verstöße gegen Regeln zum Verkauf von gefälschten Produkten: Nutzung verborgener Links

Verstöße gegen Regeln zum Verkauf von gefälschten Produkten: Nutzung verborgener Links

Mit gefälschten Produkten wird viel Geld gemacht.

In einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2021 wurde das Volumen des internationalen Handels mit gefälschten und raubkopierten Produkten 2019 auf bis zu 464 Mrd. US-Dollar bzw. etwa 2,5 % des gesamten Welthandels geschätzt.[1] Ein erheblicher Teil dieses Handels läuft über digitale Kanäle, wobei die jährlichen E-Commerce-Ausgaben mehr als 4 Bio. US-Dollar betragen.[2] Eine Studie des US-amerikanischen Rechnungshofs ergab 2018, dass es sich bei zwei von fünf online gekauften Markenprodukten um Fälschungen handelt.[3] In Europols Lagebericht zur Produkt- und Markenpiraterie 2017 wurde darauf hingewiesen, dass gefälschte Produkte zunehmend über Online-Marktplätze verkauft werden, wobei viele der Artikel aus Fertigungszentren in China und dem Fernen Osten stammen.[4] Laut der aktualisierten Europol-Studie aus dem Jahr 2022 werden auch andere Online-Kanäle wie soziale Medien und Sofortnachrichtendienste immer bedeutender.[5] Andere aktuelle Studien identifizierten ähnliche Trends,[6],[7] wobei die COVID-19-Pandemie den Online-Handel mit gefälschten Produkten weiter ankurbelte.[8],[9]

Als Reaktion auf das zunehmende Ausmaß dieses Problems wurden mehrere Gesetzesentwürfe entwickelt oder vorgeschlagen, um die Online-Sicherheit zu erhöhen. Der US-Gesetzesentwurf „Shop Safe Act“ soll Marktplätze etwa stärker in die Verantwortung nehmen, was die Verhinderung rechtsverletzender Angebote betrifft, und verlangt, dass sie die Identitäten der Verkäufer verifizieren, Artikel proaktiv auf Merkmale von Fälschungen überprüfen und Wiederholungstäter von ihren Plattformen verbannen. Der US-Gesetzesentwurf „INFORM Consumers Act“ (eine Erweiterung des SANTA Act) sieht vor, dass Marktplätze Verkäufer, die eine hohe Anzahl an Produkten verkaufen, regelmäßig verifizieren und (wenn verfügbar) Details zu ihnen offenlegen müssen.[10] In diesem veränderten Umfeld sind viele Online-Marktplätze dazu gezwungen, proaktivere Programme zur Identifizierung und Entfernung von Angeboten für rechtsverletzende Produkte zu entwickeln.

Trotz der mit gefälschten Artikeln verbundenen Sicherheits- und Qualitätsprobleme gibt es weiterhin Konsumenten, die bereit sind, Produktkopien zu erwerben – insbesondere wenn die echten Markenprodukte zu hohen Preisen verkauft werden. Aufgrund dieser Nachfrage werden als neue Taktik verborgene Links für den Verkauf von gefälschten Produkten verwendet.

Was sind verborgene Links?

Mit verborgenen Links werden die Marktplatz-Beschränkungen für den Verkauf von gefälschten Produkten umgangen. Dabei erstellt ein Online-Verkäufer eine externe Anzeige für einen gefälschten Artikel (z. B. auf einer eigenständigen E-Commerce-Website) und verlinkt diese mit einer Marktplatz-Anzeige, die eine Attrappe darstellt. Bei dem auf dem Marktplatz angezeigten Artikel handelt es sich üblicherweise um ein völlig anderes allgemeines Produkt und die verweisende Website enthält Anweisungen für den Kauf des gefälschten Artikels über die Marktplatz-Anzeige. Der Käufer muss etwa unter Umständen eine bestimmte Farbe oder Größe auswählen (Abbildung 1).

Abbildung 1: Beispiel für eine Marktplatz-Anzeige, die einen verborgenen Link verwendet, und eigentlich mit dem Verkauf gefälschter Luxusuhren in Verbindung steht.

Aus Sicht des Markenschutzes ist es schwierig, explizit nach einzelnen Anzeigen mit verborgenen Links zu suchen und diese zu erkennen. Die einzig sichtbaren Merkmale sind nämlich die unabhängige E-Commerce-Anzeige für ein Markenprodukt und die Verlinkung mit einer Marktplatz-Anzeige für ein anderes Produkt. Es reicht auch nicht immer aus, in der verweisenden Anzeige nach einem eingebetteten Link zur Marktplatz-Website zu suchen, weil die Verlinkung oft über verbundene Redirect-URLs erfolgt. Das heißt, dass es im HTML-Code der verweisenden Seite eventuell keinen Hinweis auf die Marktplatz-Domain gibt.

Abgesehen davon erstellen Betrüger oft eigene Websites, um für die verborgenen Links zu werben und Anweisungen zu ihrer Verwendung bereitzustellen (Abbildung 2). In manchen Fällen verletzen die verweisenden Websites auch die Rechte der von ihnen missbräuchlich verwendeten Marken oder Marktplätze, indem sie offizielle Markenbegriffe in der Domain oder das offizielle Branding auf der Seite verwenden. Deshalb muss zur Erkennung normalerweise eine Überwachung auf Markenbegriffe, Schlüsselbegriffe zu verborgenen Links sowie andere Schlüsselbegriffe wie zum Beispiel „Kopie“ erfolgen (Abbildung 3). Ähnliche Inhalte sind üblicherweise auch auf anderen Kanälen wie sozialen Medien zu finden (Abbildung 4).

Abbildung 2: Beispiel für Anweisungen auf einer Website, die verborgene Links bewirbt.

Abbildung 3: Beispiele für Websites, die Anzeigen mit verborgenen Links enthalten.

Abbildung 4: Beispiele für eine Gruppe und ein Profil in sozialen Medien, die verborgene Links bewerben.

Informationen für Unternehmen

Markeninhaber können die Überwachung auf Inhalte mit Bezug zu verborgenen Links in eine Online-Markenschutz-Strategie zur Bekämpfung von Fälschungen aufnehmen. So werden Marken eher auf Fälle aufmerksam, bei denen aus dem Inhalt der Marktplatz-Anzeigen nicht hervorgeht, dass rechtsverletzende Artikel verkauft werden, weshalb sie unter Umständen nicht von den Maßnahmen der Plattformen zum Schutz von geistigem Eigentum abgedeckt werden.

Was die Durchsetzung der Rechte betrifft, kann die Marktplatz-Anzeige normalerweise nur entfernt werden, wenn das geistige Eigentum angemessen geschützt ist und ein Nachweis für die Rechtsverletzung vorliegt. Die genauen Anforderungen variieren je nach Marktplatz, aber im Allgemeinen müssen Testkäufe vorgenommen werden, um die tatsächlichen Eigenschaften der gelieferten Waren zu überprüfen. Alternativ können die Rechte auf geistiges Eigentum bei vorhandenen Rechtsverletzungen auch gegen die verweisende Website durchgesetzt werden. Die Entfernung der Anweisungen für verborgene Links kann die Marktplatz-Anzeige nämlich unbrauchbar machen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Wenn Sie Ihre Strategie für den Online-Markenschutz, einschließlich der Überwachung von E-Commerce-Tätigkeiten, besprechen möchten, füllen Sie unser Kontaktformular aus. Einer unserer Spezialisten wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.


[1] oecd.org/gov/global-trade-in-fakes-74c81154-en.htm

[2] business.adobe.com/resources/digital-economy-index.html

[3] gao.gov/products/gao-18-216

[4] europol.europa.eu/media-press/newsroom/news/europol-%e2%80%93-euipo-2017-situation-report-counterfeiting-and-piracy-in-eu

[5] europol.europa.eu/media-press/newsroom/news/counterfeit-and-pirated-goods-get-boost-pandemic-new-report-confirms

[6] ustr.gov/sites/default/files/IssueAreas/IP/2021%20Notorious%20Markets%20List.pdf

[7] retaildetail.eu/en/news/general/meta-platforms-centres-counterfeit-trade

[8] euipo.europa.eu/ohimportal/en/news/-/action/view/9231590

[9] infosecurity-magazine.com/news/counterfeit-pirated-imports-surge/

[10] buysafeamerica.org/informed-consumers-act