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Streitbeilegungs- und Wiederherstellungslösungen

Streitbeilegungs- und Wiederherstellungslösungen zur Bekämpfung von Domain-Verletzungen, darunter DRP, UDRP, URS und mehr.

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Domainbasierte Marken-, geistige Eigentums- (IP) und Markenrechtsverletzungen stellen eine erhebliche Gefahr für Unternehmen dar. Da Domain-Namen wichtige Markenwerte sind, können Domain-Rechtsverletzungen kostspielige Folgen haben, wie z. B. Umsatzverluste und Reputationsschäden aufgrund von Unsicherheit bei den Verbrauchern infolge von Markenmissbrauch. Um den Schaden für Ihre Marke zu minimieren, ist es wichtig, Domain-Verletzungen so schnell wie möglich zu erkennen und zu beheben.

CSC bietet eine Reihe von Möglichkeiten, um Domains zurückzugewinnen oder deren Inhaberschaft zu beanstanden, einschließlich der Richtlinie zur Beilegung von Streitfällen (Dispute Resolution Policy, DRP), der einheitlichen Richtlinie zur Beilegung von Streitfällen bezüglich Domainnamen (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy, UDRP) und der einheitlichen Verfahren zur schnellen Suspendierung (Uniform Rapid Suspendation, URS). Wenn diese Verfahren nicht geeignet sind, bieten wir auch Services zum Domain-Erwerb an.

Warum sollten Sie die Streitbeilegungs- und Wiederherstellungslösungen von CSC nutzen?

Die Wahl der richtigen Methode

Wenn Sie Domain-Verletzungen Ihrer Marke oder Ihrer Markenzeichen feststellen und die Domains wiederherstellen, sperren, deren Inhaberschaft anfechten oder anderweitig erwerben möchten, können die Expertenteams von CSC diese Optionen gemeinsam mit Ihnen bewerten, um die effektivsten Methoden zur Erreichung Ihrer Ziele auszuwählen.

Markenschutz der Enterprise-Klasse

CSC ist ein Domain-Registrar der Enterprise-Klasse und vertrauenswürdiger Partner von einigen der weltweit größten Marken. Wir sind Experten für Domain-Wiederherstellungs- und Streitbeilegungsverfahren und können in Ihrem Namen genehmigte Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

Ein maßgeschneiderter Ansatz

Als Teil unseres vielschichtigen Portfolios an Durchsetzungslösungen umfasst das Angebot von CSC zur Streitbeilegung und Wiederherstellung folgende Optionen:

  • UDRP – Bei eindeutigen Fällen von Domain-Verletzungen deckt die UDRP alle generischen Top-Level-Domains (gTLDs) und einige länderspezifische Top-Level-Domains (ccTLDs) ab und bietet die Wiederherstellung oder Löschung von Domains.

  • DRP – Bei Domain-Verletzungen auf ccTLDs (mit Ausnahme bestimmter ccTLDs, für die keine angemessenen Richtlinien oder Kanäle für Streitfälle vorhanden sind) bietet sie die Übertragung der Domain an.

  • URS – Bei eindeutigen Domain-Verletzungen auf bestimmten gTLDs wird die Domain vorübergehend gesperrt.

  • Domain-Erwerb – Wenn nach unserer ersten Untersuchung ein Erwerb die beste Option ist, leiten wir den Fall an unser Domain-Brokerage-Team weiter, um die betreffende Domain zu erwerben.

Wir können ein vollständig auf Sie zugeschnittenes Durchsetzungsprogramm erstellen, indem wir unsere Streitbeilegungs- und Wiederherstellungsdienste mit unseren Sperrungs-Maßnahmen kombinieren, um die effektivste Lösung zu erzielen.

Warum CSC?

Wir bieten die breiteste Palette an Lösungen zur Markendurchsetzung auf dem Markt. Mit CSC als Partner profitiert Ihr Unternehmen von unserer Expertise bei der Umsetzung komplexer Durchsetzungsmaßnahmen. Wir sind der führende UDRP-Beschwerdeführer bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit einer Erfolgsquote von 99 %.

Häufig gestellte Fragen

UDRP ist ein von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) entwickeltes Schlichtungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten über Domainnamen, die unter Umständen Markenrechte verletzen. Die UDRP gilt für gTLDs und einige ccTLDs, die in böswilliger Absicht registriert wurden, mit einer Marke identisch oder dieser zum Verwechseln ähnlich sind und für die der Registrant keine legitimen Rechte zur Nutzung der Domain hat. Nachdem ein Markeninhaber eine UDRP-Beschwerde bei einem von der ICANN zugelassenen UDRP-Anbieter eingereicht hat, prüft ein Expertengremium die Beschwerde und entscheidet, ob der Domain-Registrant in böser Absicht gehandelt hat. Wird festgestellt, dass dies der Fall ist, wird die Domain an den Kläger zurückgegeben oder gelöscht.

Eine DRP gilt für Streitigkeiten bezüglich Domain-Namen, die ccTLDs betreffen, und wenn eine Domain gegen lokales Markenrecht verstößt oder für betrügerische Aktivitäten genutzt wird. Im Gegensatz zu den von der ICANN geregelten UDRPs verfügen die einzelnen Länder über eigene Mechanismen zur Beilegung von DRPs, und das Verfahren zur Einreichung einer Klage und zum Nachweis einer Markenrechtsverletzung, Cybersquatting oder eines anderen Markenmissbrauchs ist länderspezifisch.

Das URS-System wurde von der ICANN eingeführt, um Domain-Namen, die eindeutig gegen Markenrechte verstoßen und in böswilliger Absicht registriert wurden, schnell zu sperren. URS gilt für neue gTLDs wie .shop, .app und andere.

Ressourcen

Monitoring Marketplaces:
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Lurking in the Deep: Submarine Domains Waiting to Activate
Solutions Review Magazine, July 31, 2024

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